Corona-Richtlinen für den Spielbetrieb 

Hinweis zur Corona-Richtlinie:
Der Corona-Beauftragte ist für die Sicherstellung der Richtlinien zuständig, kann aber für das Nichteinhalten der Vorschriften nicht haftbar gemacht werden. Die Vereine besitzen auf ihren Anlagen das Hausrecht und sind somit auch befugt, Mitglieder, die sich nicht an die Richtlinien halten, eigenständig von der Anlage zu verweisen. Ordnungsämter können Kontrollen durchführen und bei Nichteinhalten der Maßnahmen die Anlage gegebenenfalls schließen.

Corona-Beauftragter:  Sven Dierkes / eMail: 
Sven.Dierkes@Holthauser-Tennisverein.de