Platz- und Spielordnung des

Holthauser Tennisvereins e. V.

 1        Allgemeines  

Die Plätze dürfen von allen aktiven Mitgliedern einschließlich Jugendlicher, die ihren Jahresbeitrag entrichtet haben, im Sinne dieser Spielordnung genutzt werden.  

Die Plätze dürfen nur in ordnungsgemäßer Tenniskleidung und mit geeigneten Tennisschuhen betreten werden.  

Gemäß unserer Satzung übernimmt der Verein keine Haftung für die bei der Ausübung des Sportes oder auf den Vereinsgrundstücken oder bei Veranstaltungen vorkommenden Unfällen, Diebstählen oder sonstigen Schäden, soweit diese nicht durch Versicherungen gedeckt sind.  

Wegen der Unfallgefahr ist es nicht erlaubt, Kleinkinder auf die Plätze mitzubringen.
Hunde sind aus hygienischen Gründen auf den Plätzen verboten und in der gesamten Anlage an der Leine zu halten.
Hunde dürfen nicht in die Vereinshütte.   

Der Spielbetrieb muss unterbrochen werden, wenn die Plätze durch Wettereinfluss oder wegen Reparaturarbeiten nicht bespielbar sind.

Die Sperrung eines Platzes kann durch ein Mitglied des Vorstands oder durch den Platzwart ausgesprochen werden.  

Das Spielen auf zu nassen Plätzen richtet große Schäden an.

Wann ein Platz zu nass ist, könnt  ihr schnell und einfach selbst feststellen!

  • wenn sich Pfützen auf dem Platz gebildet haben 
  • wenn Fußabdrücke beim Gehen im Untergrund hinterlassen werden (auch wenn das nur stellenweise der Fall ist)
  • wenn sich der Untergrund beim Begehen bewegt

Nach einem Regenguss niemals versuchen, mit Schleppnetzen Wasserpfützen oder Wasserlachen zu beseitigen.

Hierdurch wird die obere feine Sandschicht mit weggeschleppt und es entstehen Vertiefungen, die mühevoll und kostspielig beseitigt werden müssen.  

Vor Wiederaufnahme des Spielbetriebs nach einem Regenschauer muss der Platz gut abgetrocknet sein.  

Der Platz ist vor Beginn des Spieles bei Bedarf ausreichend zu besprengen, nach dem Spiel sorgfältig abzuziehen, die Linien sind zu fegen und ggf. erneut zu sprengen bis zum Zaun (Platzrand).  
Die Sonnenschirme sind nach der Nutzung wieder zu verschließen.  

Der Schlüssel zur Tennisanlage wird für Neumitglieder gegen eine Gebühr von 20 € nach erfolgter Beitragszahlung ausgehändigt. Diese sind nicht übertragbar. Ersatzschlüssel sind ebenfalls gegen eine Gebühr von 20  €  beim Vorstand erhältlich. Der Schlüssel muss mit Beendigung der Mitgliedschaft zurückgegeben werden.  

Alle Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.
Die Benutzer sind für verursachten Schäden haftbar. Nach dem Spiel muss die Anlage sauber verlassen werden.

Abfälle sind entsprechend zu entsorgen.
Dies beinhaltet auch die Umkleidekabinen, Duschen und Toiletten.
Für Garderobe und Wertsachen wird nicht gehaftet.
Die Anlage ist beim Verlassen wieder sorgfältig zu verschließen.    

2        Belegen der Plätze  

Die Spieldauer beträgt für ein Einzel 60 Minuten, für ein Doppel 90 Minuten, einschließlich Wässern und Abziehen der Plätze (siehe Platzpflege).  

Der Beginn der Spielzeit ist an der Belegungstafel von jedem Spieler mit seiner eigenen Tenniscard und der entsprechenden Zeitangabe anzuzeigen.

Wird auf einem oder mehreren Plätzen nicht gespielt, sind diese zuerst zu belegen.
In diesem Fall muss der Spielbeginn innerhalb der nächsten Viertelstunde erfolgen. Andernfalls haben andere Spieler das Recht, diesen Spielanspruch auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben und ihre Markierung in der Reihenfolge vorher anzubringen.  

Bei der Belegung für ein Doppel müssen mindestens drei Spieler auf der Platzanlage anwesend sein.

Bei Nichtbeachtung, z. B. nachträgliches Hinzufügen oder der Austausch der Tenniscards, verliert der Spieler die Spielberechtigung.  
Das Aufhängen der Card bedeutet nur dann einen Platzanspruch, wenn sich der Inhaber auf der Platzanlage befindet.

Sind alle Plätze belegt, können sich die nächsten Spieler entsprechend der Zeitvorgabe mit ihrer Tenniscard anmelden.  

3        Platzregelung  

Grundsätzlich sind die Plätze für den Spielbetrieb freigegeben.  

Kinder unter 12 Jahren dürfen auf der Anlage nur dann spielen, wenn sie Mitglied einer Mannschaft oder wenn sich ein Erwachsener gleichzeitig auf der Anlage aufhält.  

Andere Zeiten, die den allgemeinen Spielbetrieb einschränken, wie z. B. Trainerstunden, Meisterschaftsspiele, Turnierspiele u. ä., werden durch den Vorstand angezeigt.                                                                                                                                                   
Platz 3 ist für den Vereinstrainer reserviert.

Der Trainingsplan für Vereins- und Mannschaftstraining hängt über der Belegungstafel aus.  

Das Mannschaftstraining findet ausschließlich auf den Plätzen 5 + 6 statt.   Mannschaften, die einen Trainingsplatz belegen, haben nur dann einen Platzanspruch  auf einen weiteren Platz, wenn die Spielstunde nicht von anderen Mitgliedern beansprucht werden.     

4        Regelung der Gastspiele  

Nichtmitglieder des Vereins haben keinen Platzanspruch, können jedoch als Gäste von aktiven Mitgliedern gegen Entrichtung einer Gebühr ein Belegungsrecht entsprechend dieser Spielordnung erwerben.

Gäste sind namentlich vor Spielbeginn im Gästebuch einzutragen.  

Die Gebühr beträgt für einen Gastspieler:

Einzel:                                                                  10,- €
Doppel mit einem externen Spieler:          10,- €
Doppel mit 2 oder 3 externen Spieler:       18,- € (Summe)

Fremdvermietung ist auf Anfrage beim Vorstand möglich.

Die Spieldauer beträgt für ein Einzel 60 Minuten und für ein Doppel 90 Minuten.

Gäste sind nur berechtigt 6 Mal pro Jahr zu spielen.
Die Setzkarten für Gäste liegen im Clubheim auf der Theke aus.  

Für Jugendliche ist das Spiel mit jugendlichen Gästen aus anderen Tennisclubs gebührenfrei. 

Das Vereinsmitglied hat den Gast vor Spielbeginn im Gästebuch, das in der Hütte ausliegt, mit Namen einzutragen und mit der Gästekarte an der Tafel anzuzeigen.

Gäste haben für einen Spielbeginn werktags nach 16.30 Uhr und an Samstagen, Sonntagen sowie an Feiertagen nur dann einen Platzanspruch, wenn die Spielstunde nicht von Mitgliedern beansprucht wird. 

Gastmannschaftsspieler eines anderen Vereines (nur mit einer Zweitmitgliedschaft im Holthauser TV) müssen in einer Mannschaft des Holthauser TV gemeldet sein.
Sie sind berechtigt an den Aktivitäten des Vereins teilzunehmen (Vereinsmeisterschaften, Feste, Turniere).
Gastmannschaftsspieler haben nur ein Belegungsrecht mit aktiven Spielern des Holthauser TV. Gastspieler (ohne Zweitmitgliedschaft im Holthauser TV), die einem anderen Verein angehören und in einer Mannschaft des Holthauser TV spielen, sind nur berechtigt an den Medenspielen und dem Mannschaftstraining teilzunehmen.
Sie haben wie Nichtmitglieder keinen Platzanspruch, können jedoch als Gäste von aktiven Mitgliedern 6 Mal pro Jahr gegen Entrichtung einer Gebühr ein Belegungsrecht dieser Spielordnung erwerben. Siehe auch 4. Regelung der Gastspiele. 

5      Passive Mitglieder           

Passive Mitglieder sind berechtigt 6 mal pro Saison mit einem aktiven Mitglied gegen eine Gebühr von 5,-€ pro Spiel zu spielen.

Bei mehr als 6-maliger Nutzung erlangt das passive Mitglied wieder den Status eines aktiven Mitglieds, verbunden mit den Pflichten eines aktiven Mitgliedes.

Passive Mitglieder sind wie Gäste namentlich vor Spielbeginn im Gästebuch einzutragen.  

6     Verhaltensregeln

Gegenseitige Rücksichtnahme und sportliche Fairness sollten grundsätzlich erwartet werden.

Bei Zuwiderhandlung gegen diese Platz- und Spielordnung kann der Platzwart oder ein Vorstandsmitglied die Tenniscard für den jeweiligen Tag einziehen.  

Die Platz- und Spielordung wird mit dem Betreten der Tennisanlage anerkannt.  

Mai  2019

Der Vorstand